Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

Bleibt Klimaschutz nun auf der Strecke?

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„Habecks Heizungshammer“ - unter diesem Motto hat das 2023 geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) für viel Aufregung und auch Verunsicherung gesorgt. Nun wird es zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt und wieder melden sich zahlreiche Kritiker: Der Klimaschutz im Gebäude bleibe mit dieser Gesetzesänderung auf der Strecke und das Heizen werde für einige Mieterinnen und Mieter sehr teuer. Aber ist das wirklich so? Wir haben genau hingeschaut.

Gebäudemodernisierungsgesetz als Kurswechsel

Die Debatte um das GEG hat in den vergangenen Jahren zu einem spürbaren Modernisierungsrückgang geführt: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind verunsichert, ob ihre Heizung überhaupt noch in die Zukunft passt und welche Vorgaben morgen gelten. Dabei ist die Heizungsmodernisierung der wichtigste Hebel, damit der Gebäudesektor beim Klimaschutz vorankommt: mehr Sanierung, mehr Effizienz, mehr Investitionen. Genau hier setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz an. Es entwickelt den Rechtsrahmen weiter und gibt Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Spielräume, wie sie ihre Gebäude auf Klimakurs bringen.

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Kern des neuen Ansatzes ist, dass der Staat klare Zielvorgaben für den Klimaschutz im Gebäudebereich macht, anstatt bis in den Heizungskeller hineinregulieren zu wollen. Vereinfacht gesagt: Nicht mehr eine bestimmte Technik wird vorgeschrieben, vielmehr sollen die Emissionen von Gebäuden ganzheitlich betrachtet und deutlich gesenkt werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer eröffnet das die Möglichkeit, verschiedene Technologien und Energieträger verwenden zu können. Alle verfügbaren Heizsysteme lassen sich mit Erneuerbaren Energien entweder über Hybridlösungen oder die Einbindung von Erneuerbaren Anteilen des Energieträgers über eine Biotreppe kombinieren. Anstatt weniger vorgegebenen Standardlösungen steht nun ein breiter Baukasten zur Verfügung, aus dem die Lösungen gewählt werden können, die technisch zum Gebäude und finanziell zur jeweiligen Situation passen.

Genau diese Freiheit wünschen sich viele Hausbesitzer: klare Klimaziele, aber keine starren Technikvorgaben. Eine repräsentative Civey‑Umfrage im Auftrag des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft zeigt: 65,1 Prozent der befragten Eigenheimbesitzer wollen eigenverantwortlich entscheiden, wann und wie sie modernisieren, statt einem engen gesetzlichen Ordnungsrahmen folgen zu müssen. Die Botschaft ist klar: Die Mehrheit will beim Klimaschutz mitziehen, aber sie möchte selbst entscheiden, mit welcher technisch passenden Lösung sie das Ziel erreicht.

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Technologieoffener Mix statt Einheitslösung

Der Gebäudebestand in Deutschland ist extrem heterogen, was sich auch bei den Heizsystemen zeigt: Im Jahr 2025 wurden rund 56,2 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt, 17,3 Prozent mit Heizöl und 15,5 Prozent über Fernwärme. Die elektrische Wärmepumpe kommt auf 4,3 Prozent, Stromdirektheizungen auf 2,5 Prozent, weitere 4,2 Prozent entfallen auf sonstige Lösungen. Viele Bestandsgebäude sind älter, nur teilweise oder gar nicht saniert und nutzen klassische Heizkörper – hier ist eine reine Wärmepumpenlösung möglich, aber oft nur mit baulichem und finanziellem Aufwand darstellbar. Hybridlösungen, also die Kombination einer bestehenden Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie, können in solchen Fällen ein pragmatischer Zwischenschritt sein: Die erneuerbare Komponente, also die Wärmepumpe, übernimmt den Großteil der Wärmebereitstellung, der konventionelle Kessel springt in Spitzenzeiten im Winter ein. Wenn dies über eine Vorrangschaltung geschieht, wird das System auch von der verpflichtenden Biotreppe für Gas- oder Ölheizungen befreit. Anders als im Bestand laufen in Neubauten und gut gedämmten Effizienzhäusern voll elektrische Systeme sehr effizient. Genau deshalb setzt das GModG nicht auf eine Einheitslösung, sondern auf einen Mix aus Heizsystemen und klimafreundlichen Energieträgern, der die Vielfalt im Bestand abbildet und Klimaziele in unterschiedlichen Gebäudetypen erreichbar macht.

Grüngasquote als Systemhebel

Eine zentrale Rolle im neuen Gesetz spielt die Grüngasquote. Sie verpflichtet die Inverkehrbringer von Erdgas, einen wachsenden Anteil ihres Gasabsatzes durch klimafreundliche Gase wie Biomethan, Wasserstoff oder synthetisches Methan zu ersetzen. Statt nur an der einzelnen Heizung anzusetzen, verlagert die Grüngasquote einen Teil des Klimaschutzes ins Gasnetz: Schritt für Schritt wird das genutzte Gas grüner, das Haushalte, Gewerbe und Industrie über die bestehenden Leitungen beziehen.

Für das Gassystem löst die Quote gleichzeitig das klassische „Henne‑Ei‑Problem“: Bisher zögern Produzenten mit Investitionen, weil sie keine verlässliche Nachfrage sehen. Potenzielle Abnehmer verweisen darauf, dass es zuwenig grünes Gas gäbe und es zu teuer sei. Mit einer verbindlichen Quote steht fest, dass die Nachfrage politisch gewollt und langfristig gesichert ist. Das schafft Planungssicherheit für neue Biomethan‑Anlagen, für Aufbereitung, Speicher, Netze und Importprojekte. Damit steigt die Angebotsmenge und der Preis bildet sich mit der Nachfrage.

Die Grüngasquote stärkt aber auch die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden. Wer heute eine effiziente Gas- oder Hybridheizung betreibt, kann über den wachsenden Grüngasanteil seine Emissionen spürbar senken, ohne sofort das komplette Heizsystem austauschen zu müssen. Die zusätzlichen Kosten für die klimafreundlicheren Gase verteilen sich auf alle Gasbezieher und werden dadurch abgefedert; zugleich entfällt auf diese Mengen der CO₂‑Preis. Mit dem europäischen Emissionshandel ETS II wird die CO₂-Bepreisung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Jede zusätzliche Menge Biomethan oder synthetisches Methan im Netz reduziert deshalb nicht nur Emissionen, sondern perspektivisch auch die CO₂-Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. So können auch Bestandsgebäude in die Dekarbonisierung einsteigen – mit einem Pfad, der sowohl zum Gebäude als auch zum Geldbeutel passt – während die Quote im Hintergrund den notwendigen Transformationsdruck auf das gesamte Gassystem erzeugt.

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Biomethan: Vom Nischenprodukt zum Mengenbringer

Rund um Biomethan wird oft die Frage gestellt, ob es davon überhaupt genug geben kann, um im Energiesystem eine spürbare Rolle zu spielen. Heute ist der Beitrag tatsächlich noch überschaubar: Von rund 876 TWh Gasverbrauch in Deutschland entfallen derzeit nur gut 11 TWh auf Biomethan – also deutlich unter zwei Prozent. Gleichzeitig zeigen Branchenanalysen, dass die heimischen Potenziale deutlich höher liegen und sich zudem über europäische Kooperationen und Importe – etwa aus der Ukraine – ausbauen lassen.

Entscheidend ist dabei weniger die technische Frage, ob sich mehr Biomethan erzeugen lässt, sondern ob es dafür einen verlässlichen Markt gibt. Ohne klare Nachfrage und Investitionssignale bleiben viele Projekte in der Schublade, weil Betreiber und Finanzierer das Risiko scheuen, auf ihren Mengen sitzenzubleiben. Die Jahre 2026 bis 2030 sind ein Schlüsselfenster: In dieser Phase greifen neue Gasmarktregeln, EU-Ziele und Klimavorgaben ineinander – jetzt wird festgelegt, ob Deutschland beim Biomethan nur Zuschauer bleibt oder den Hochlauf wie seine europäischen Nachbarn aktiv mitgestaltet.

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Gas-Verteilnetze bleiben Baustein der Transformation

Die Diskussion über grüne Gase wirft zwangsläufig die Frage nach der passenden Infrastruktur auf: Was passiert mit den Gasverteilnetzen? Sie sind ein wichtiger Baustein der Transformation. Auch in einem klimaneutralen Energiesystem werden gasförmige Energieträger gebraucht – etwa in Industrie, Gewerbe, Quartieren oder als Ergänzung zu strombasierter Wärme. Die bestehenden Netze für Erdgas und Biomethan bilden dafür den Ausgangspunkt und können schrittweise wo in Zukunft benötigt auf Wasserstoff umgestellt werden.

Gleichzeitig ist klar: Die Verteilnetze werden sich verändern. Dort, wo ganze Straßenzüge oder Quartiere dauerhaft auf andere Wärmelösungen umsteigen, werden Leitungsteilabschnitte geordnet stillgelegt. Die oft geäußerte Sorge, einzelne Haushalte könnten am Ende allein ein „Ein‑Kunde‑Netz“ finanzieren, ist deshalb unrealistisch – ein solcher Zustand ist weder betrieblich noch regulatorisch vorgesehen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Netzinvestitionen bereits getätigt ist und die laufenden Betriebskosten im Vergleich überschaubar sind.  Für die zukünftige Entwicklung der Netzentgelte wird entscheidend sein, ob bestehende Infrastrukturen weiterhin sinnvoll genutzt werden können. Gasverteilnetze bleiben damit dort, wo grüne Gase langfristig gebraucht werden, ein wertvolles Rückgrat der Energieversorgung.

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Bezahlbarer Klimaschutz: Kosten fair verteilen, Akzeptanz sichern

Sicher ist: Klimaschutz im Gebäudebereich ist nie kostenlos – egal ob er über strombasierte,  gasbasierte oder über Wärmenetz-Heizlösungen erreicht wird. Entscheidend ist deshalb die Frage, wie die entstehenden Kosten verteilt und planbar gemacht werden. Systemische Instrumente wie die Grüngasquote setzen genau hier an: Sie verlagern einen Teil der Klimakosten vom einzelnen Heizungskeller auf das gesamte Gassystem. Die Mehrkosten für klimafreundlichere Gase werden über viele Verbraucherinnen und Verbraucher und über einen längeren Zeitraum gestreckt, statt als einmalige Großinvestition bei einzelnen Haushalten aufzuschlagen. Regulierte Netzentgelte und sozial ausgestaltete Förderprogramme können zusätzlich helfen, Härten abzufedern – etwa, indem sie gezielt Haushalte mit geringeren Einkommen entlasten oder Anreize für effiziente, gut kombinierbare Lösungen setzen. Der Anspruch lautet: Klimaschutz mit Augenmaß, statt Preisschocks, die Akzeptanz und Investitionsbereitschaft untergraben.

Denn am Ende entscheidet sich der Erfolg des GModG nicht nur an den Paragrafen, sondern daran, ob Menschen den eingeschlagenen Weg mitgehen. Wahlfreiheit, technologieoffene Vorgaben und verlässliche Investitionssignale für grüne Gase sind dabei keine „Nice-to-haves“, sondern zentrale Voraussetzungen. Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen die Sicherheit, dass mehrere technisch sinnvolle Pfade anerkannt sind – vom voll elektrifizierten Effizienzhaus über die Kombination aus Wärmepumpe und Gas bis hin zum schrittweisen Umstieg auf Biomethan und andere erneuerbare Gase. Mieterinnen und Mieter müssen darauf vertrauen können, dass Klimaschutz nicht automatisch „Luxusmodernisierung“ bedeutet, sondern dass Kosten fair verteilt und sozial flankiert werden.

Genau hier kann das GModG seine Stärke ausspielen: Es setzt klare Klimaziele, schafft mit der Grüngasquote einen Rahmen für den Hochlauf erneuerbarer Moleküle und öffnet den Markt für unterschiedliche Lösungen, die zum jeweiligen Gebäude passen. Wenn dieser Dreiklang aus Klimaschutz, Planungssicherheit und sozialer Balance gelingt, ist der Vorwurf, der Klimaschutz bleibe mit dem GModG auf der Strecke, schwer zu halten. Dann tritt anstelle des „Heizungshammers“ tatsächlich ein Modernisierungsgesetz, das den Gebäudesektor Schritt für Schritt auf Klimakurs bringt – ohne die Menschen unterwegs zu verlieren.

Ergebnisse der Civey-Umfrage

im Auftrag des Verbandes Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, die zeigt, dass sich Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer mehr Eigenverantwortung in der Energetischen Modernisierung ihrer Immobilie wünschen.

Biogasleitung an einer Erzeugungsanlage,

welches später in Biomethan umgewandelt und in das bestehende Gasverteilnetz eingespeist wird. Die heimischen Potenziale für Biomethan liegen weit über dem aktuellen Gebrauch und brauchen eine verlässliche Marktsituation.

Energieberatung im Heizungskeller

zur Bestandssichtung und Entscheidung für die wirtschaftlichste Lösung.

Gut gedämmter Neubau

mit Solarzelle auf dem Dach, wodurch ein voll elektrisches System zur Wärmeerzeugung effizient wäre.

Effiziente Hybridheizung im Heizungskeller,

mit der Emissionen durch den wachsenden Grüngasanteil spürbar gesenkt werden können.

Quartier, in dem Netzinvestitionen bereits getätigt worden sind

und bestehende Gasverteilnetze für grüne Gase weiterhin sinnvoll genutzt werden können.

FAQ zu Biomethan

1. Was ist Biomethan?

Biomethan ist aufbereitetes Biogas, dass z.B.  aus Gülle, Reststoffen oder Bioabfällen hergestellt wird. Nach der Aufbereitung ist es chemisch identisch mit Erdgas, kann also in dieselben Netze und dieselben Heizungen eingespeist werden. Biomethan wird regional hergestellt und stärkt somit die heimische Wirtschaft sowie die Unabhängigkeit von Energieimporten.

2. Warum ist Biomethan für Gebäude so interessant?

Für Gebäude spielt Biomethan seine Stärke dort aus, wo die Wärmepumpe an Grenzen stößt – etwa im unsanierten Altbau oder in Mehrfamilienhäusern mit hohen Vorlauftemperaturen. Hier erlaubt es, die bestehende Gasheizung weiter zu nutzen und trotzdem die CO₂‑Bilanz deutlich zu verbessern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: kein kompletter Umbau der Haustechnik, keine Großbaustelle im ganzen Haus, sondern eine schrittweise Dekarbonisierung über den Brennstoffpfad. Gerade im Übergang kann Biomethan so Zeit verschaffen, ohne beim Klimaschutz auf der Stelle zu treten.

3. Wird es genug Biomethan geben – und was bedeutet das für die Preise?

Heute ist Biomethan aufgrund seines Mehrpreises zu herkömmlichem Gas noch ein Nischenprodukt und nur dort im Einsatz, wo die CO2-Einsparung vergütet wird. Doch die verfügbaren Mengen können deutlich wachsen, wenn politische Leitplanken wie die Grüngasquote stehen und Investitionen in neue Anlagen verlässlich geplant werden können. In der Anfangsphase zeigen internationale Erfahrungen, sind die Mehrkosten von Biomethan proportional dem Erneuerbaren Anteil, d.h. 10 Prozent Biomethan entspricht ca. 10 Prozent Mehrpreis bspw. bei der Biotreppe. Langfristig sorgen mehr Angebot, mehr Wettbewerb und ein stabiler Markt über die Grüngasquote dafür, Biomethan zu einem relevanten Baustein der Wärmewende zu machen und die Kosten solidarisch auf alle Gaskunden zu verteilen.

Veröffentlicht: Juli 2026

Fotos: AdobeStock, Peter Eichler/Nawaro, Jost Listemann/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

Quelle: DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT

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